top of page

Bundesgericht prüft kantonales Recht nur auf Verfassungsverletzung

  • 2. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesgericht kann die Richtigkeit der Anwendung einer kantonalen Gesetzesbestimmung nicht frei überprüfen, sondern nur im Hinblick auf eine allfällige Verfassungsverletzung.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page