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Bundesgericht: Sachverhaltsrüge nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Okt. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Die Feststellung des Sachverhalts kann vor Bundesgericht nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung beruht.



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