top of page

Bundesrechtswidrigkeit bei Nachbesteuerung von Ersatzbeschaffungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. März 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die verwaltungsinterne Regelung des Kantons Zürich, welche die Nachbesteuerung eines wegen Ersatzbeschaffung aufgeschobenen Grundstückgewinns vorsieht, wenn das ersatzbeschaffte Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der Ersatzbeschaffung veräussert oder zweckentfremdet wird, ist bundesrechtswidrig.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page