Bundesrechtswidrigkeit bei Nachbesteuerung von Ersatzbeschaffungen
- Michal Sosnecki
- 7. März 2017
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Die verwaltungsinterne Regelung des Kantons Zürich, welche die Nachbesteuerung eines wegen Ersatzbeschaffung aufgeschobenen Grundstückgewinns vorsieht, wenn das ersatzbeschaffte Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der Ersatzbeschaffung veräussert oder zweckentfremdet wird, ist bundesrechtswidrig.