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AutorenbildMichal Sosnecki

Bundesrechtswidrigkeit bei Nachbesteuerung von Ersatzbeschaffungen

Die verwaltungsinterne Regelung des Kantons Zürich, welche die Nachbesteuerung eines wegen Ersatzbeschaffung aufgeschobenen Grundstückgewinns vorsieht, wenn das ersatzbeschaffte Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der Ersatzbeschaffung veräussert oder zweckentfremdet wird, ist bundesrechtswidrig.



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