Eigenmietwert landwirtschaftlicher Liegenschaft: Beim Nicht-Selbstbewirtschafter (Verpächter) ist der einkommenssteuerrechtliche Eigenmietwert eines Wohngebäudes in der Landwirtschaftszone nach nichtlandwirtschaftlichen Kriterien festzusetzen. Der einkommenssteuerliche Eigenmietwert muss und darf sich daher von demjenigen Mietwert unterscheiden, der dem Vermögenssteuerwert (landwirtschaftlicher Ertragswert) zugrunde gelegt wird.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page