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Eigenmietwert bei verpachteter Landwirtschafts-Liegenschaft nichtlandwirtschaftlich festzulegen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Sept. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Eigenmietwert landwirtschaftlicher Liegenschaft: Beim Nicht-Selbstbewirtschafter (Verpächter) ist der einkommenssteuerrechtliche Eigenmietwert eines Wohngebäudes in der Landwirtschaftszone nach nichtlandwirtschaftlichen Kriterien festzusetzen. Der einkommenssteuerliche Eigenmietwert muss und darf sich daher von demjenigen Mietwert unterscheiden, der dem Vermögenssteuerwert (landwirtschaftlicher Ertragswert) zugrunde gelegt wird.



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