Zerobonds: Kapitalabfindungen kommen nur dann in den Genuss der nach Art. 37 DBG privilegierten Besteuerung zum Rentensatz, wenn - dem Wesen der betreffenden Leistungen entsprechend - ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen ist. Die einmalige Zinsleistung bei Zerobonds fällt nicht darunter. Die einmalige Zinszahlung wird von Anfang an, schon bei der Emission der Obligation, vorgesehen und mit dem Erwerb eines Zerobonds unterwirft sich der Steuerpflichtige diesen Bedingungen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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