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Einmalige Zinszahlung bei Zerobonds nicht zum Rentensatz besteuert

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Zerobonds: Kapitalabfindungen kommen nur dann in den Genuss der nach Art. 37 DBG privilegierten Besteuerung zum Rentensatz, wenn - dem Wesen der betreffenden Leistungen entsprechend - ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen ist. Die einmalige Zinsleistung bei Zerobonds fällt nicht darunter. Die einmalige Zinszahlung wird von Anfang an, schon bei der Emission der Obligation, vorgesehen und mit dem Erwerb eines Zerobonds unterwirft sich der Steuerpflichtige diesen Bedingungen.



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