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Einsprache rechtzeitig einreichen: Beweis erforderlich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Aug. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Einsprache: Die Behauptung, die Einsprache rechtzeitig eingereicht zu haben, muss mit Beweisen untermauert werden. Ansonsten tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein.



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