Einsprache rechtzeitig einreichen: Beweis erforderlich
- Michal Sosnecki

- 11. Aug. 2005
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Einsprache: Die Behauptung, die Einsprache rechtzeitig eingereicht zu haben, muss mit Beweisen untermauert werden. Ansonsten tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein.