Einsprache rechtzeitig einreichen: Beweis erforderlich
- Michal Sosnecki
- 12. Aug. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Einsprache: Die Behauptung, die Einsprache rechtzeitig eingereicht zu haben, muss mit Beweisen untermauert werden. Ansonsten tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein.