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Ergänzungsleistungen steuerfrei, aber ohne Prämienabzug

  • 10. Dez. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ergänzungsleistungen sind nicht zum steuerbaren Einkommen hinzuzurechnen; das gilt auch für denjenigen Betrag, der der Erstattung von Krankenkassenprämien dient. Umgekehrt können dann aber durch Ergänzungsleistungen bezahlte Krankenkassenprämien nicht als steuerrechtliche Abzüge geltend gemacht werden.



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