Eventualvorsatz bei Kenntnis eines nicht deklarierten Nettogewinnanteils
- Michal Sosnecki

- 11. Sept. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Ist dem einzigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft ein nicht deklarierter Nettogewinnanteil bekannt, kann auf Eventualvorsatz und damit auf eine versuchte Steuerhinterziehung geschlossen werden.