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Eventualvorsatz bei Kenntnis eines nicht deklarierten Nettogewinnanteils

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Sept. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Ist dem einzigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft ein nicht deklarierter Nettogewinnanteil bekannt, kann auf Eventualvorsatz und damit auf eine versuchte Steuerhinterziehung geschlossen werden.



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