Fristeinhaltung trotz Hektik erforderlich
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Mai 2004
- 1 Min. Lesezeit
Fristeinhaltung: Auch wer einen sehr hektischen Tag erlebt, muss das Rechtsmittel am letzten Tag der Post übergeben. Der bloss Briefeinwurf genügt immer dann, wenn das Schreiben gleichentags von der Post gestempelt wird oder wenn Zeugen den Einwurf bestätigen können.