Wird eine langfristig gehaltene und im Anlagevermögen bilanzierte Liegenschaft einer gemischten Immobiliengesellschaft zum Verkauf ausgeschrieben, wechselt sie im Zeitpunkt der Ausschreibung automatisch ihre Funktion und wird zu Umlaufvermögen. Dementsprechend ist für solche Liegenschaften keine Ersatzbeschaffung möglich, da die Liegenschaft nicht zum betriebsnotwendigen Anlagevermögen des Veräusserers gehört.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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