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AutorenbildMichal Sosnecki

Funktionwechsel bei Ausschreibung von Liegenschaften

Wird eine langfristig gehaltene und im Anlagevermögen bilanzierte Liegenschaft einer gemischten Immobiliengesellschaft zum Verkauf ausgeschrieben, wechselt sie im Zeitpunkt der Ausschreibung automatisch ihre Funktion und wird zu Umlaufvermögen. Dementsprechend ist für solche Liegenschaften keine Ersatzbeschaffung möglich, da die Liegenschaft nicht zum betriebsnotwendigen Anlagevermögen des Veräusserers gehört.



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