Bei simulierten Darlehen wird für die Feststellung des Betrags der geldwerten Leistung auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem diese für die Steuerbehörde erkennbar war. In dieser Steuerperiode sind zusätzlich die in früheren Jahren anlässlich des simulierten Darlehens geleisteten Beträge hinzuzurechnen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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