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Geldwerte Leistungen bei ungenügender Gegenleistung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Aug. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Leistungen der Gesellschaft an den Inhaber von Beteiligungsrechten, denen keine genügenden Gegenleistungen gegenüberstehen und die einem Dritten nur in wesentlich geringerem Umfang erbracht worden wären, werden als geldwerte Leistungen besteuert.y



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