Verkauft ein Vater seiner Tochter eine Liegenschaft zum Preis von CHF 600'000 unter Anrechnung eines Betrages von CHF 200'000 auf Rechnung künftiger Erbschaft, liegt eine gemischte Schenkung vor. Der Umstand, dass das Rechtsgeschäft unter nahestehenden geschlossen wurde und der verurkundete Kaufpreis mutmasslich über dem richtigen Verkehrswert liegt, ändert daran nichts.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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