Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel bei Luxuswohnungen
25. Juli 2017
1 Min. Lesezeit
Wer den Erlös aus dem Verkauf einer luxuriösen Ferienwohnung in eine weitere Luxuswohnung reinvestiert und diese ebenfalls ausbaut und verkauft, qualifiziert als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler.