Die im interkantonalen Steuerrecht geltende «Gewichtungsmethode» für die Vermögensausscheidung bei unterjährigem Kauf einer Liegenschaft darf auch im internationalen Verhältnis angewandt werden. Art. 4b Abs. 2 StGH bildet dazu eine genügende gesetzliche Grundlage, auch wenn der Wortlaut nur von «anderen Kanton» spricht.
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