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Handänderungssteuer bei Weiterverkauf durch Erbengemeinschaft in Luzern

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Aug. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Im Kanton Luzern unterliegt der Eigentumsübergang eines Grundstücks infolge Erbanfalls der Handänderungssteuer, wenn das Grundstück durch die Erbengemeinschaft weiterveräussert wird.



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