Handänderungssteuer bei Weiterverkauf durch Erbengemeinschaft in Luzern
- Michal Sosnecki

- 27. Aug. 2015
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Im Kanton Luzern unterliegt der Eigentumsübergang eines Grundstücks infolge Erbanfalls der Handänderungssteuer, wenn das Grundstück durch die Erbengemeinschaft weiterveräussert wird.