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Hohe Hürde für Anpassung der Ermessensveranlagung

  • 20. Dez. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessensveranlagung: Voraussetzung für die Abänderung zugunsten des Steuerpflichtigen ist, dass die Ermessensveranlagung aufgrund von eingereichten Dokumenten offensichtlich unrichtig erscheint. Gewisse Zweifel an der Richtigkeit der streitigen Ermessensveranlagung genügen dazu nicht aus.



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