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Interkantonale Verlustverrechnung bei Liegenschaftshandel

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Apr. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Bei einem interkantonalen Liegenschaftshändler sind die Verluste aus Grundstücksverkäufen mit den im gleichen Jahr und im selben Kanton erzielten Gewinnen zu verrechnen. Diese Verrechnung ist selbst dann möglich, wenn sie im kantonalen Recht nicht vorgesehen ist.



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