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Kapitalleistungen aus Vorsorge voll steuerbar

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Kapitalleistungen aus Vorsorge sind vollumfänglich steuerbar, auch wenn diese nebst dem einbezahlten Kapital und Zinserträgen auch die auf dem Fondsvermögen eingetretene Wertvermehrung, sprich Kapitalgewinn, enthalten.



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