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Kaufpreiszahlungen bei Arbeitsbindung als Einkommen steuerbar

  • 3. Apr. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wird beim Verkauf einer Unternehmung vereinbart, dass die Bezahlung des Kaufpreises vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Veräusserers mit der Gesellschaft abhängt, qualifizieren die Zahlungen nicht als steuerfreien Kapitalgewinn, sondern als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.



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