Wird beim Verkauf einer Unternehmung vereinbart, dass die Bezahlung des Kaufpreises vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Veräusserers mit der Gesellschaft abhängt, qualifizieren die Zahlungen nicht als steuerfreien Kapitalgewinn, sondern als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Berechnungsmethode für Zuschlag beim Rentenaufschub gemäss Art. 55ter AHVV ist bundesrechtskonform (E. 3–7).
Art. 204 DBG gilt nicht für Altrenten ausländischer Vorsorge ohne Beitragsabzug; Freizügigkeitsfrage bleibt offen (E. 5.3.2, 5.4).
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