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Kein Aussageverweigerungsrecht bei unvollständiger Deklaration

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Steuerwiderhandlung: Auf ein Aussageverweigerungsrecht im Nachsteuerverfahren kann man sich nicht berufen, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass unvollständig deklariert worden ist. Zum Gegenbeweis wird die Person indessen unbeschränkt zugelassen.



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