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Kein Beschwerderecht bei Abgabenstundung oder -erlass

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 15. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Gegen Entscheide über Stundung oder Erlass von Abgaben kann nicht Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden.



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