top of page

Kein Bundesgerichtsbeschwerderecht gegen Finanzdirektion

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Steuererlass: Der Entscheid der Finanzdirektion kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden, weil es sich nicht um eine zulässige Vorinstanz handelt; es handelt sich nicht um ein oberes kantonales Gericht.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page