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Kein Eintreten ohne rechtzeitigen Kostenvorschuss

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wird im Verfahren vor dem Bundesgericht der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig einbezahlt, so kann auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werden und die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.



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