Wird im Verfahren vor dem Bundesgericht der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig einbezahlt, so kann auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werden und die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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