Kein Eintreten ohne rechtzeitigen Kostenvorschuss
- Thanusiya Wimalanathan
- 3. März 2010
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Wird im Verfahren vor dem Bundesgericht der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig einbezahlt, so kann auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werden und die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.