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Kein Steuerbefreiungsanspruch wegen Zwangsmitrauchens

  • 28. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Krankheitskosten: Eine gänzliche Befreiung von der Steuerpflicht bis zum Zeitpunkt, in welchem ein durchgesetzter Nichtraucherschutz herrscht und der durch Zwangsmitrauchen entstandene Schaden ersetzt worden ist, kann nicht gefordert werden.



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