Kein Steuerbefreiungsanspruch wegen Zwangsmitrauchens
- Michal Sosnecki
- 29. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Krankheitskosten: Eine gänzliche Befreiung von der Steuerpflicht bis zum Zeitpunkt, in welchem ein durchgesetzter Nichtraucherschutz herrscht und der durch Zwangsmitrauchen entstandene Schaden ersetzt worden ist, kann nicht gefordert werden.