Kein Unterhaltsabzug bei gemeinsamem Konto
- Michal Sosnecki
- 19. Nov. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Der Geldbetrag, welchen der Beschwerdeführer auf ein gemeinsames Konto einbezahlt hat, kann nicht als Unterhaltsbeitrag i.S.v. Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG qualifiziert werden, da beide Elternteil darauf Zugang haben.