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Kein Unterhaltsabzug bei gemeinsamem Konto

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Geldbetrag, welchen der Beschwerdeführer auf ein gemeinsames Konto einbezahlt hat, kann nicht als Unterhaltsbeitrag i.S.v. Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG qualifiziert werden, da beide Elternteil darauf Zugang haben.



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