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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Unterhaltsabzug bei Wohnraumerweiterung im Kanton Aargau

Wird im Kanton Aargau eine Wohnung ausgebaut und findet eine Wohnraumerweiterung statt, gelangt eine Gesamtbetrachtung zur Anwendung und der Abzug für sämtliche ausgeführten Unterhalts arbeiten ist zu verweigern. Dies betrifft auch jene Kosten, die angefallen wären, wenn die vom Umbau der Liegenschaft betroffenen Teile bloss unterhalten beziehungsweise saniert worden und unter diesen Umständen abzugsfähig gewesen wären. 



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