Kein Verjährungsaufschub durch aufschiebende Wirkung einer staatsrechtlichen Beschwerde
- Michal Sosnecki

- 27. März 2007
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Besteuerungsverjährung: Die Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde mit aufschiebender Wirkung würde nicht bewirken, dass die Besteuerungsrechtsverjährung weiterlaufen würde.