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Keine Abzugsfähigkeit für allgemeine Aufenthalts-Empfehlung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Mai 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Eine allgemeine, zeitlich unbeschränkte Empfehlung an einen Ashmatiker, sich möglichst oft am Meer aufzuhalten, kann nicht als ärztliche Verordnung einer Heilmassnahme qualifiziert werden. Diese Kosten sind daher nicht als behinderungsbedingte Kosten abziehbar.



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