Keine Abzugsfähigkeit von Mietkosten trotz Behinderung
1. Dez. 2020
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Besitzt eine behinderte Person ein Ferienhaus und mietet daneben eine behindertengerechte Wohnung, können die Mietzinse der Wohnung nicht als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden. Die Mietkosten gelten als gewöhnliche Lebenshaltungskosten.