Selbst dann, wenn die direkte Bundessteuer für ein Ehepaar um 91.3 Prozent über dem Steuerbetrag liegt, der sich ergäbe, wenn die Ehegatten als Alleinstehende besteuert würden, kann dies wegen er fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit beim Bundesgericht nicht angefochten werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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