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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Anfechtung wegen Steuerprogression bei Ehepaaren

Selbst dann, wenn die direkte Bundessteuer für ein Ehepaar um 91.3 Prozent über dem Steuerbetrag liegt, der sich ergäbe, wenn die Ehegatten als Alleinstehende besteuert würden, kann dies wegen er fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit beim Bundesgericht nicht angefochten werden.



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