Keine Beschwerde gegen Einschätzungsvorschlag ohne Rechtsverbindlichkeit
5. Jan. 2005
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Gegen einen blossen Einschätzungsvorschlag kann noch keine staatsrechtliche Beschwerde geführt werden, weil diesem die Rechtsverbindlichkeit abgeht. Beschwerde ist erst gegen die tatsächliche Veranlagung zulässig.