Keine Besteuerung im Wohnsitzkanton ohne Tätigkeit in Kollektivgesellschaft
- Michal Sosnecki

- 10. Sept. 2015
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Wenn ein Teilhaber einer in einem anderen Kanton gelegenen Kollektivgesellschaft keinen Lohn bezieht, weil er für die Gesellschaft nicht tätig ist, kann der Wohnsitzkanton keinen Anteil an der Kollektivgesellschaft besteuern.