top of page

Keine Rüge der Verfahrensdauer bei eigener Verzögerung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

 Wer selbst durch sein Handeln zur Verlängerung eines Verfahrens beiträgt kann nicht anschliessend eine zu lange Verfahrensdauer rügen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page