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Keine straflose Selbstanzeige bei fehlendem Eigenantrieb

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige sind nicht erfüllt, wenn der Steuerpflichtige nach einer MWST-Kontrolle damit rechnen musste, dass die Behörden die Ergebnisse aus der Kontrolle der Steuerverwaltung melden werden. Es fehlt am eigenen Antrieb.



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