Keine Unterhaltskostenabzüge bei Komplettsanierung
- Michal Sosnecki

- 10. Juli 2017
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Wer eine Liegenschaft in den Jahren 2004 und 2005 unmittelbar nach dem Kauf komplett saniert, kann die Kosten wegen der Dumont-Praxis nicht als Unterhaltskosten abziehen. Die reine Behauptung, die Liegenschaft sei nicht sanierungsbedürftig gewesen, hilft nicht.