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Keine Unterhaltskostenabzüge bei Komplettsanierung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine Liegenschaft in den Jahren 2004 und 2005 unmittelbar nach dem Kauf komplett saniert, kann die Kosten wegen der Dumont-Praxis nicht als Unterhaltskosten abziehen. Die reine Behauptung, die Liegenschaft sei nicht sanierungsbedürftig gewesen, hilft nicht.



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