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Keine Verlustverrechnung bei Fusion faktisch liquidierter Gesellschaft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 31. Jan. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Fusion und Verlustverrechnung: Ohne dass der Tatbestand der Steuerumgehung erfüllt sein muss, wird die Verlustverrechnung nicht zugelassen, wenn die übernommene Gesellschaft bereits vor der Fusion wirtschaftlich (faktisch) liquidiert oder in liquide Form gebracht war.



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