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Mehrfacheingaben: Bundesgericht kann unbeantwortet ablegen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Formvorschriften: Das Bundesgericht behält sich vor, mehrere Eingaben ähnlicher Art in derselben Angelegenheit nicht mehr in einem förmlichen Verfahren zu behandeln; gegebenenfalls werden sie unbeantwortet abgelegt.



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