Mehrfacheingaben: Bundesgericht kann unbeantwortet ablegen
- Michal Sosnecki
- 27. Juli 2007
- 1 Min. Lesezeit
Formvorschriften: Das Bundesgericht behält sich vor, mehrere Eingaben ähnlicher Art in derselben Angelegenheit nicht mehr in einem förmlichen Verfahren zu behandeln; gegebenenfalls werden sie unbeantwortet abgelegt.