Mutwillige Beschwerde im Steuerverfahren
- Thanusiya Wimalanathan
- 5. Dez. 2010
- 1 Min. Lesezeit
Eine Beschwerde, die nur eine Blockierung des Steuerveranlagungsverfahrens bezweckt, ist mutwillig und rechtsmissbräuchlich, so dass darauf nicht eingetreten wird.