Mäklerprovision bei Grundstückgewinnsteuer
- Thanusiya Wimalanathan

- 28. März 2008
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Grundstückgewinnsteuer: Eine Mäklerprovision kann bei der Berechung des steuerbaren Gewinns berücksichtigt werden, wenn insbesondere ein zivilrechtlich gültiger Mäklervertrag vorliegt.