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Neue Ermessensveranlagung für spätere Steuerperioden möglich

  • 27. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerbehörden sind für spätere Steuerperioden nicht an die in einem bestimmten Steuerjahr vorgenommene Ermessensveranlagung gebunden, sondern können für spätere Steuerperioden das Einkommen ermessensweise neu festsetzen.



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