Nichteintreten bei verspäteter Eingabe ohne Fristwiederherstellungsgründe26. Juni 20071 Min. LesezeitAuf eine offensichtlich verspätete Eingabe, ohne Nennung allfälliger Fristwiederherstellungsgründe (vgl. Art. 50 BGG), ist nicht einzutreten.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).