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Periodische Abschreibungen bei unsicheren Forderungen

  • 8. Aug. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Periodizitätsprinzip: Bei unsicher gewordenen Forderungen sind in erster Linie vorübergehende Wertberichtigungen und in zweiter Linie Abschreibungen vorzunehmen. Abschreibungen sind im Normalfall periodisch vorzunehmen und können nur ausnahmsweise als ausserordentliche Einmalkorrekturen im Nachhinein erfolgen.



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