Pflicht zur Offenlegung unklarer steuerlicher Tatsachen
- Michal Sosnecki

- 21. Juni 2007
- 1 Min. Lesezeit
Nachsteuer: Ist man sich über die steuerrechtliche Bedeutung einer Tatsache im Unklaren, darf diese nicht einfach verschwiegen werden, sondern es muss auf die Unsicherheit hingewiesen werden. Jedenfalls ist die Tatsache als solche vollständig und zutreffend darzulegen.