Pflicht zur Stellungnahme nur bei relevanten Vorbringen
- Michal Sosnecki
- 8. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Rechtliches Gehör: Die Steuerjustizbehörden müssen nicht zu allen möglichen Vorbringen, z.B. solchen, die mit den zu entscheidenden Rechtsfragen nichts zu tun haben, Stellung nehmen.