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Pflicht zur Stellungnahme nur bei relevanten Vorbringen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Rechtliches Gehör: Die Steuerjustizbehörden müssen nicht zu allen möglichen Vorbringen, z.B. solchen, die mit den zu entscheidenden Rechtsfragen nichts zu tun haben, Stellung nehmen.



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