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Prüfumfang der höheren Instanz bei Nichteintretensentscheid

22. Nov. 2011
1 Min. Lesezeit

Wird auf eine Einsprache nicht eingetreten, so darf die nächsthöhere Instanz nur überprüfen, ob der Nichteintretensentscheid zu Recht erfolgte; eine materielle Prüfung der Streitsache steht ihr nicht zu.



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