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AutorenbildMichal Sosnecki

Quellensteuer bei internationalen Wochenaufenthaltern

Quellensteuerpflicht: Bei internationalen Wochenaufenthaltern mit Arbeitsort in Zürich und SSL im Kanton Schwyz, ist ausschliesslich der Kanton Schwyz zur Erhebung von Quellensteuern berechtigt. Er Kanton Schwyz muss die erhobenen Steuern sodann an den Wohnsitz der Quellensteuerpflichtigen Person weiterleiten.



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