Rechtsmissbrauch bei formellem Einwand gegen Parteibezeichnung
- Michal Sosnecki
- 9. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Nichteintretensentscheid: Der Einwand, eine Verfügung mit der Parteibezeichnung Staat Zürich statt Kanton Zürich komme von einer nicht existierenden Gebietskörperschaft und sei deshalb nicht verpflichtend, ist rechtsmissbräuchlich.