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Rechtsmissbrauch bei formellem Einwand gegen Parteibezeichnung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Nichteintretensentscheid: Der Einwand, eine Verfügung mit der Parteibezeichnung Staat Zürich statt Kanton Zürich komme von einer nicht existierenden Gebietskörperschaft und sei deshalb nicht verpflichtend, ist rechtsmissbräuchlich.



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