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Rechtzeitige Leistung des Kostenvorschusses als Eintretensvoraussetzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Okt. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten tritt das Bundesgericht nur ein, wenn der Kostenvorschuss rechtzeitig geleistet wird.



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