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AutorenbildMichal Sosnecki

Renovationskosten nach Kauf nicht als Unterhalt abziehbar

 Wer nach dem Erwerb einer Liegenschaft für CHF 320'000.-- Renovationen im Umfang von CHF 120'000.-- vornimmt, kann diese nicht als Unterhalt zum Abzug bringen. Entgegen der sog. Berner Praxis ist auch ein teilweiser Abzug nicht zulässig.



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